Bitte anleinen

Brut- und Setzzeit: 

In den Ländern Niedersachsen und Bremen dürfen Hunde während der Brut- und Setzzeit (1. April bis zum 15. Juli) im Bereich der „freien Landschaft“ nicht abgeleint werden.

Auszug aus dem Landeshundegesetz NRW: 
§ 2 Allgemeine Pflichten

(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

 

 

 

RHEINE
Barbara Schlieper-Buskamp
Tel: 0 59 71 / 40 14 48
Mobil: 01 71 / 9 56 26 37
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SCHERMBECK
Anja Lammersmann
Tel.: 0 28 65 / 14 02
Mobil: 01 75 / 2 21 27 16
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